Funkmikrofon Frequenzen in Deutschland

Ein Funkmikrofon nutzt eine bestimmte Frequenz (Schwingungszahl von Wellen pro Sekunde), um Signale zwischen Mikrofon und Empfänger zu senden. Diese Funk Frequenz kann nicht frei gewählt werden. Denn in der Bundesrepublik Deutschland gibt es rechtliche Vorgaben, über welche Frequenzen ein Gerät senden darf. Alle Funkmikrofone, die außerhalb der zugelassenen Frequenzen senden, sind illegal. Ihr Betrieb kann eine Strafe nach sich ziehen und die Geräte selbst dürfen hierzulande nicht verkauft werden.

Aktuelle Situation der Frequenzverteilung

Bisher dürfen die Hersteller Funkmikrofon-Frequenzen zwischen 790 bis 814 MHz und 838 bis 862 MHz wählen. Im Jahre 2010 hat der Bund diese jedoch an Mobilfunkunternehmen versteigert. Diese nutzen einen Teil inzwischen für die LTE-Technik, mit der zum Beispiel in ländlichen Gebieten eine Breitbandverbindung ins Internet möglich ist. Obwohl die bisherigen Funkmikrofon-Frequenzen bis 2015 garantiert waren, kommt es regional zu zum Teil erheblichen Beeinträchtigungen der Übertragung der Funksignale durch LTE.

Lage seit 2016

Seit 2016 sind die sogenannten LTE-Mittellücken zwischen 823 und 832 MHz weiterhin nutzbar. Auch die neuen Frequenzen von 863 bis 865 MHz sind nutzbar. Anders als für diese Bereiche ist es nun jedoch erforderlich, sich auf den weiteren bisherigen Funkmikrofon-Frequenzen kostenpflichtig anzumelden. Das gilt auch für bereits früher eingesetzte Funkmikrofone. Zusätzlich ist der Betrieb auf 710 - 790 MHz möglich, aber ebenfalls nicht frei sondern anmeldepflichtig und technisch nicht optimal.

Eine weitere Möglichkeit, ein Funkmikrofon zu betreiben, bietet der Bereich von 2,4 GHz. Diese Frequenz wird von den Herstellern immer häufiger unterstützt und ist anmelde- und gebührenfrei. Der Vorteil ist, dass eine sehr gute Qualität der Klänge erreicht wird. Nachteilig sind die geringere Reichweite und die Störung von W-Lan-Netzen.

Insgesamt sind alle Frequenzbereiche gut ausgelastet. Beispielsweise bei den GPS-Frequenzen steht ebenso eine Erweiterung an. Bisher wurde dort die L1-Frequenz (1575,42 MHz) und die L2-Frequenz (1227,60 MHz) verwendet. Zusätzlich wird dort künftig die L5-Frequenz (1176,45 MHz) eingeführt, die speziell dem Rettungsdienst und der Luftfahrt zur Verfügung stehen soll. Weitere Information dazu sind bei gps-ortung.net nachzulesen.

Fazit

Wer sein altes Funkmikrofon weiter nutzen möchte sollte sich vergewissern, dass sein Gerät die sogenannten LTE-Mittellücken nutzt. Anderenfalls ist eine einmalige und kostenpflichtige Anmeldung (niedriger dreistelliger Betrag) des Gerätes bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Alternativ ist eine Umrüstung auf ein Funkmikrofon sinnvoll, das freie Frequenzen nutzt.